AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MINT Square GmbH
Graf-Adolf-Str. 69
40210 Düsseldorf
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSSCHLUSS
a) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen MINT Square GmbH, Düsseldorf (nachfolgend „MINT Square“) und dem Kunden über die Erbringung von Werbedienstleistungen, insbesondere im Bereich digitaler Werbung.
b) Unternehmergeschäft
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
c) Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung einer Insertion Order (IO) oder einer vergleichbaren Auftragserteilung zustande, wobei MINT Square bei Vertragsschluss auf diese AGB hinweist und dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Mit der Unterzeichnung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
d) Ausschluss abweichender Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MINT Square stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
e) Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen in der Insertion Order oder einem zwischen dem Kunden und MINT Square geschlossenen Master Service Agreement (MSA) haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
2. BEGRIFFSDEFINITION
a) Managed Service
„Managed Service“ bezeichnet die operative Betreuung digitaler Werbekampagnen durch MINT Square. Dazu gehören insbesondere die Kampagnenplanung, das Setup, die laufende Optimierung, Reporting sowie die Auswahl geeigneter Targeting-Optionen. Die Kampagnen werden dabei durch MINT Square auf einem Kunden- oder MINT-Square-Account gesteuert.
b) Self-Managed-Service
„Self-Managed-Services“ bezeichnet die Nutzung programmatischer Technologien durch den Kunden in eigener Verantwortung. MINT Square stellt hierfür den technologischen Zugang (z. B. DSP-Lizenz), die technische Aktivierung und ggf. Supportleistungen bereit. Die operative Kampagnensteuerung, Optimierung, Targeting-Einstellungen und das Kampagnenergebnis liegen ausschließlich beim Kunden.
c) Insertion Order (IO)
Eine „Insertion Order“ ist ein verbindliches Auftragsdokument, das den Leistungsumfang, das Mediabudget, Preise, Vergütungen, Zielparameter und sonstige individuelle Bedingungen einer konkreten Kampagne festlegt.
d) Master Service Agreement (MSA)
Ein „Master Service Agreement“ ist der zwischen MINT Square und dem Kunden abgeschlossene Vertrag über die Nutzung programmatischer Technologien. Der MSA regelt insbesondere Preisstrukturen, Mindestbudgets, technische Vorgaben, Abrechnungsmodelle und sonstige Bedingungen der Technologie-Nutzung.
e) Technologieplattformen
„Technologieplattformen“ bezeichnet Anbieter technischer Systeme für digitale Werbung, insbesondere programmatische Plattformen wie Demand-Side-Plattformen (DSP), AdServer, Data Management Platforms (DMP) oder vergleichbare AdTech-Systeme, die von MINT Square zur Leistungserbringung genutzt werden.
f) Publisher / Vermarkter
„Publisher“ oder „Vermarkter“ bezeichnet Anbieter digitaler Werbeflächen (Inventar) wie Webseitenbetreiber, App-Betreiber, Video- oder DOOH-Anbieter, die Werbeplätze über programmatische oder direkte Buchungswege zur Verfügung stellen.
g) Supportleistungen
„Supportleistungen“ bezeichnet technische oder administrative Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Technologieplattform, z. B. Account-Einrichtung, Troubleshooting, Tag-Implementierung oder Klärung technischer Fehler. Supportleistungen beinhalten ausdrücklich keine Kampagnenplanung, Optimierung oder laufende Betreuung im Sinne eines Managed Service.
3. LEISTUNGSUMFANG
a) Vertragsgegenstand
Hierzu können insbesondere die folgenden Leistungsbereiche gehören:
- Leistungen im Bereich der programmatischen Werbung, einschließlich des Zugangs zu programmatischen Werbetechnologien (z. B. Demand-Side-Plattformen), sowie die Planung, Buchung, Durchführung und Optimierung programmatischer Kampagnen;
- Leistungen im Bereich der klassischen Mediabuchung und Direktbuchung auf Basis von Insertion Orders (IO), einschließlich Einkauf, Abwicklung und Abrechnung von Medienleistungen bei Publishern oder Vermarktern;
- weitere im Zusammenhang mit digitaler Werbung stehende Beratungs-, Support- und Reportingleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Insertion Order oder einem individuellen Master Service Agreement (MSA).
b) Sorgfaltspflicht
MINT Square erbringt alle Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden technischen und fachlichen Standards.
c) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, MINT Square alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
- Werbemittel in den technisch erforderlichen Formaten und Spezifikationen
- Targeting-Vorgaben und Kampagnenziele
- Freigaben und Genehmigungen
- Informationen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere zur TTPA-Verordnung (siehe Ziffer 10)
- Informationen über den Charakter der Werbung (politisch/nicht-politisch)
Verzögerungen oder Mehraufwand durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
d) Supportleistungen & Servicezeiten
Supportleistungen stehen während der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr (CET), ausgenommen gesetzlicher Feiertage am Sitz von MINT Square, zur Verfügung. Supportanfragen werden spätestens am übernächsten Werktag beantwortet.
e) Keine Erfolgsgarantie
MINT Square schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Eine Gewähr für bestimmte Kampagnenergebnisse, Reichweiten oder Conversion-Raten wird nicht übernommen.
f) Drittanbieter und Publisher
MINT Square vermittelt Werbeinventar erbringt Leistungen unter Einbindung von Drittanbietern insbesondere Publishern/Vermarktern sowie Technologieplattformen. Die Verfügbarkeit, Qualität, technische Funktionsfähigkeit und Auslieferungsperformance dieser Drittanbieter liegt außerhalb des Einflussbereichs von MINT Square. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorgaben und Bedingungen der jeweils eingeschalteten Publisher/Vermarkter und Technologieplattformen einzuhalten, sofern ihm diese von MINT Square mitgeteilt oder anderweitig zugänglich gemacht wurden.
g) Abnahme
- Bei Managed-Services gilt die Leistung von MINT Square mit Übergabe des finalen Kampagnenreportings als abgenommen. Der Kunde hat Beanstandungen, die während der Kampagnenlaufzeit erkennbar sind, unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis mitzuteilen. Mängel, die erst aus dem Reporting ersichtlich werden, sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Reportings in Textform zu rügen. Erfolgt keine Rüge innerhalb dieser Fristen, gilt die Leistung als ordnungsgemäß und mängelfrei abgenommen. Nicht als Mängel gelten insbesondere Abweichungen bei Reichweiten, Auslieferungsmengen, Performance-Kennzahlen oder sonstigen Kampagnenergebnissen, soweit diese nicht ausdrücklich garantiert wurden.
- Bei Self-Managed-Services gilt die Leistung von MINT Square mit Bereitstellung des Zugangs zur jeweiligen Plattform, der technischen Aktivierung sowie ggf. gebuchten Supportleistungen als vollständig erbracht. Eine Abnahme durch den Kunden findet in diesem Fall nicht statt. Der Kunde ist bei Self-Managed-Services allein für die Kampagnensteuerung, Optimierung, Targeting-Einstellungen und deren Ergebnisse verantwortlich.
Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7.d).
h) Höhere Gewalt
MINT Square ist von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse unmöglich wird oder unzumutbar erschwert wird. Dies umfasst insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen, Cyberangriffe sowie Ausfälle bei Drittanbietern (Publisher/Vermarkter, Technologieplattformen), auf die MINT Square keinen Einfluss hat.
MINT Square wird den Kunden unverzüglich über das Hindernis und dessen voraussichtliche Dauer informieren. Nach Wegfall des Hindernisses wird MINT Square die Leistung unverzüglich fortsetzen. Bei dauerhafter Unmöglichkeit sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, soweit diese nicht bereits an Dritte weitergeleitet wurden.
i) Änderungen während der Kampagne
Änderungswünsche des Kunden nach Kampagnenstart (z.B. Werbemittel, Targeting-Vorgaben, Budget-Umschichtungen) bedürfen der Zustimmung von MINT Square in Textform. MINT Square wird die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der gewünschten Änderungen prüfen und dem Kunden unverzüglich mitteilen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen umgesetzt werden können.
Durch Änderungen entstehende Mehrkosten (z.B. zusätzliche Buchungsgebühren bei Publishern, Stornierungskosten, technischer Mehraufwand) trägt der Kunde. MINT Square ist berechtigt, für die Umsetzung von Änderungen eine angemessene zusätzliche Vergütung zu berechnen, die dem Kunden vorab mitgeteilt wird.
j) Reporting
MINT Square erstellt nach Kampagnenende auf Wunsch des Kunden ein finales Reporting, das die wesentlichen Kampagnenkennzahlen (insbesondere Impressions, Reichweite, ggf. Klicks und weitere vereinbarte KPIs) sowie eine Übersicht über die eingesetzten Medienbudgets enthält. Das Reporting wird dem Kunden spätestens 14 Tage nach Kampagnenende in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Abweichende Fristen können in der Insertion Order vereinbart werden.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Preise und Vergütung
Bei Mediakampagnen auf Basis einer Insertion Order ergeben sich die Preise und die Vergütung aus der jeweiligen Insertion Order. Die Vergütung umfasst insbesondere das Mediabudget sowie die Managed Service Fee / MINT Fee.
Bei Self-Managed-Services oder der Nutzung programmatischer Technologien über MINT Square (z. B. Demand-Side-Plattformen wie The Trade Desk, Adform oder Active Agent) gelten die Konditionen gemäß dem zwischen dem Kunden und MINT Square abgeschlossenen Master Service Agreement (MSA). Der MSA regelt insbesondere die Nutzung der jeweiligen Technologieplattformen, Preisstrukturen, Mindestbudgets, technischen Vorgaben und Abrechnungsmodelle.
MINT Square erbringt die technologische Anbindung auf Grundlage der Verträge und Bedingungen, die MINT Square seinerseits mit den jeweiligen Technologieplattformen geschlossen hat. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und den Technologieplattformen entsteht nicht.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet.
b) Rechnungsstellung und Vorauszahlung
Die Gesamtkosten der Kampagne werden vor Kampagnenstart in Rechnung gestellt. Die Kampagne wird erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto von MINT Square aktiviert.
c) Zahlungsfrist
Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 21 Tage ab Rechnungsdatum, die Zahlung muss jedoch spätestens fünf Werktage vor Kampagnenbeginn erfolgt sein.
d) Transaktionsgebühren
Etwaige Bank- oder Transaktionsgebühren trägt der Kunde. Werden bei der Überweisung der Rechnung Gebühren abgezogen, verringert sich das verfügbare Kampagnenbudget entsprechend. Grundlage für den Mediaeinkauf ist ausschließlich der Nettobetrag, der MINT Square tatsächlich gutgeschrieben wird.
e) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist MINT Square berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zudem hat MINT Square Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann MINT Square die Kampagne pausieren oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT UND BEENDIGUNG
a) Vertragslaufzeit
Die Insertion Order gilt ausschließlich für die darin beschriebene Kampagne und endet automatisch mit Abschluss der Kampagne und Übergabe des finalen Reportings.
b) Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Vertragspartei eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft;
- der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug gerät;
- über das Vermögen einer Vertragspartei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- eine Vertragspartei gegen einschlägige gesetzliche Vorgaben (insbesondere die TTPA-Verordnung) verstößt und dadurch die Fortsetzung des Vertrags für die jeweils andere Vertragspartei unzumutbar wird.
c) Folgen der Beendigung
Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden bleibt die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen und eingekaufte Medienleistungen bestehen. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, soweit diese nicht bereits an Dritte (Publisher) weitergeleitet wurden oder zur Deckung von Schäden erforderlich sind.
6. HAFTUNG
a) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
MINT Square haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von MINT Square oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MINT Square beruhen. MINT Square haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MINT Square oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MINT Square beruhen.
b) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet MINT Square beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist eine Haftung von MINT Square ausgeschlossen.
c) Produkthaftung und Garantie
Unberührt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf arglistig verschwiegenen Mängeln oder der Übernahme einer Garantie durch MINT Square beruhen.
d) Haftung für Dritte
MINT Square vermittelt Leistungen Dritter (Publisher/Vermarkter, Technologieplattformen) im Rahmen der Kampagnendurchführung. MINT Square haftet für Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten nur insoweit, als MINT Square bei deren Auswahl und Beauftragung die erforderliche Sorgfalt verletzt hat.
e) Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt MINT Square von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung gesetzlicher Vorgaben durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Werbemittel oder Informationen resultieren. Dies umfasst insbesondere:
- Verstöße gegen Rechte Dritter (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) durch das Werbematerial
- Wettbewerbsverstöße
- Verstöße gegen Datenschutzrecht
- Behördliche Bußgelder oder Ansprüche im Zusammenhang mit Verstößen gegen die TTPA-Verordnung, soweit vom Kunden zu vertreten
Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie Gerichtskosten. MINT Square wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Stellungnahme und Abwehr geben.
7. GEWÄHRLEISTUNG
a) Mängelanzeige
Der Kunde hat MINT Square Mängel der Leistung unverzüglich nach Erkennbarkeit in Textform anzuzeigen.
b) Nacherfüllung
Bei Mängeln der Leistung hat MINT Square nach eigener Wahl das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung. Der Kunde hat MINT Square hierfür eine angemessene Frist zu setzen.
c) Weitere Rechte
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
d) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Leistung. Ausgenommen von dieser Fristverkürzung sind Ansprüche aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
e) Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens jedoch innerhalb der in Ziffer 3.g) genannten Frist, in Textform zu rügen. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Rügepflicht sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit MINT Square durch die verspätete Rüge an der Mängelbeseitigung gehindert wurde.
8. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE
a) Rechte des Kunden
Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Werbemitteln, Inhalten und Materialien verfügt und diese für die vereinbarten Zwecke nutzen darf.
b) Rechteeinräumung an MINT Square
Der Kunde räumt MINT Square die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen, nicht-exklusiven Nutzungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien ein.
Die Nutzungsrechte sind inhaltlich auf das für die Vertragserfüllung Erforderliche beschränkt und zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses begrenzt, soweit nicht eine darüberhinausgehende Nutzung zu Dokumentations-, Compliance- oder gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszwecken erforderlich ist.
Eine Übertragung von Eigentumsrechten oder die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ist nicht beabsichtigt und erfolgt nicht.
c) Referenznutzung
Der Kunde gestattet MINT Square, seinen Namen und sein Logo im Rahmen von Vertriebs- und Marketingaktivitäten sowie in Referenzmaterialien zu verwenden. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail an marketing@mint-square.com widerrufen werden. Veröffentlichungen (z.B. Pressemitteilungen) erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.
9. DATENSCHUTZ
a) Auftragsverarbeitung
Soweit MINT Square personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt MINT Square als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (MINT-DPA) ab. Soweit kein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag besteht, gelten automatisch die Bestimmungen der MINT-DPA unter https://mint-square.com/datenschutz/.
b) Datenschutz-Compliance
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des TTDSG.
c) Verantwortlichkeit
Der Kunde ist für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seiner Werbekampagnen verantwortlich und stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen vorliegen.
d) IT-Sicherheit
MINT Square trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten gemäß Art. 32 DSGVO. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, bei der Übermittlung von Daten an MINT Square angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen (z.B. Verschlüsselung sensibler Daten, sichere Übertragungswege).
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Werbemittel und Daten keine Datenschutzverstöße enthalten und alle erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für deren Verarbeitung vorliegen. Der Kunde informiert MINT Square unverzüglich über etwaige Datenschutzverletzungen, die im Zusammenhang mit der Kampagne stehen.
10. TTPA-COMPLIANCE
a) Anwendungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für alle Werbekampagnen, die unter die EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA) fallen, insbesondere:
- Politische Werbung im Sinne der TTPA
- Werbung, die sich auf gesellschaftlich relevante Themen bezieht
- Werbung im Zusammenhang mit Wahlen, Referenden oder politischen Akteuren
b) Informationspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, MINT Square unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren, wenn:
- die geplante Kampagne politische Werbung im Sinne der TTPA darstellt oder darstellen könnte;
- Targeting-Methoden eingesetzt werden sollen, die unter die TTPA fallen;
- sich der Charakter einer laufenden Kampagne ändert und diese unter die TTPA fallen könnte.
Die Information hat spätestens bei Auftragserteilung, bei nachträglicher Änderung unverzüglich nach Kenntniserlangung zu erfolgen.
c) Transparenzpflichten des Kunden
Für Kampagnen, die unter die TTPA fallen, verpflichtet sich der Kunde:
- Politische Werbung als solche klar und eindeutig zu kennzeichnen
- Den Auftraggeber der Werbung transparent zu machen (Identität des Sponsors)
- Informationen über die Finanzierung der Werbung bereitzustellen
- Offenzulegen, ob und welche Targeting- oder Amplifikationstechniken eingesetzt werden
- Die verwendeten Datenquellen und -kategorien anzugeben
- Die Kriterien für die Zielgruppenauswahl zu dokumentieren
- Die Beschränkungen für besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß TTPA einzuhalten
- Alle erforderlichen Informationen gemäß TTPA-Verordnung vollständig bereitzustellen
- Die Dokumentation für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufzubewahren
- MINT Square auf Anfrage Zugang zu allen für die Compliance benötigten Informationen zu gewähren
d) Technische Umsetzung durch MINT Square
MINT Square wird die vom Kunden bereitgestellten TTPA-relevanten Informationen:
- in die Werbemittel integrieren (soweit technisch möglich und vom Kunden bereitgestellt);
- an die Publisher/Vermarkter weitergeben (soweit vertraglich oder gesetzlich erforderlich);
- in den Kampagnenunterlagen dokumentieren und archivieren.
MINT Square archiviert die TTPA-relevanten Kampagnenunterlagen für die Dauer von fünf Jahren ab Kampagnenende, soweit gesetzlich nicht längere Fristen vorgeschrieben sind. Der Kunde erhält auf Anfrage Zugang zu den archivierten Unterlagen.
e) Einschränkungen durch Publisher
Der Kunde erkennt an, dass:
- Publisher eigene TTPA-Compliance-Anforderungen haben können;
- Publisher politische Werbung ohne Angabe von Gründen ablehnen oder einschränken können;
- die Verfügbarkeit von Inventar für politische Werbung begrenzt sein kann;
- zusätzliche Kosten oder Einschränkungen durch Anforderungen der Publisher entstehen können.
MINT Square informiert den Kunden über etwaige Einschränkungen, sobald diese bekannt werden.
f) Verantwortlichkeit und Freistellung
- die korrekte Einstufung seiner Werbung als politisch oder nicht-politisch;
- die Vollständigkeit und Richtigkeit aller TTPA-relevanten Informationen;
- die Einhaltung aller materiellen Anforderungen der TTPA-Verordnung;
- die rechtmäßige Erhebung und Nutzung von Daten für Targeting-Zwecke unter Beachtung der TTPA-Beschränkungen;
- sofern der Kunde als Agentur oder Vermittler für einen Endkunden auftritt: die vertragliche Weitergabe aller TTPA-Pflichten an den Endkunden und die Sicherstellung deren Einhaltung.
- unvollständige oder falsche Informationen des Kunden;
- unterlassene oder verspätete Mitteilungen des Kunden;
- vom Kunden zu vertretende Verstöße gegen TTPA-Anforderungen.
Soweit gegen MINT Square behördliche Bußgelder oder Sanktionen verhängt werden, die auf vom Kunden zu vertretende Verstöße zurückzuführen sind, verpflichtet sich der Kunde, MINT Square diese Beträge zu erstatten. Die Freistellung umfasst ferner die notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie Gerichtskosten.
Die Freistellung entfällt, soweit MINT Square die vom Kunden bereitgestellten Informationen fehlerhaft weitergegeben oder verarbeitet hat. MINT Square wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Stellungnahme und Abwehr geben.
g) Sanktionen und Vertragsbeendigung
Bei Verstößen gegen die TTPA-Verordnung, die vom Kunden zu vertreten sind, ist MINT Square berechtigt:
- die betreffende Kampagne unverzüglich zu pausieren oder zu beenden;
- den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (siehe Ziffer b);
bereits gezahlte Beträge einzubehalten, soweit diese bereits an Publisher weitergeleitet wurden oder zur Deckung von Schäden, Ansprüchen Dritter oder behördlichen Sanktionen erforderlich sind. Nicht verbrauchte Restbeträge werden an den Kunden zurückerstattet.
h) Mitwirkung bei Behördenanfragen
Der Kunde verpflichtet sich, MINT Square bei Anfragen von Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit TTPA-Compliance unverzüglich zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
i) Änderungen der TTPA-Anforderungen
MINT Square ist berechtigt, diese Bestimmungen anzupassen, wenn sich die rechtlichen Anforderungen der TTPA-Verordnung oder deren Auslegung durch Behörden oder Gerichte ändern. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen in Textform informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. MINT Square wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen Bestimmungen fort; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
11. VERTRAULICHKEIT
a) Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
b) Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht;
- einer Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren;
- von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt wurden;
- aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen (in diesem Fall ist die andere Partei – sofern zulässig – vorab zu informieren).
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Gesamtvereinbarung
Diese AGB zusammen mit der jeweiligen Insertion Order stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen sämtliche vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
b) Schriftformklausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
c) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Absicht der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
d) Abtretung und Übertragung
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MINT Square an Dritte abtreten oder übertragen. Hiervon ausgenommen ist die Abtretung von Zahlungsansprüchen des Kunden.
e) Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
f) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: November 2025
MINT Jobs - Sales & Marketing Coordinator
Sales & Marketing Coordinator (m/w/d)
Sales & Marketing Coordinator (m/w/d)
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Fynn ist seit 2011 in der Medienbranche aktiv. Zunächst lag der Schwerpunkt auf dem Bereich Content Creation, in dem er sowohl im Key-Account-Management und Vertrieb als auch im Consulting tätig war. In dieser Zeit arbeitete er eng mit Agenturen, Marken und E-Commerce-Unternehmen zusammen und begleitete die strategische Umsetzung von Content-Projekten.
Nach einem erfolgreichem Ausflug in den SaaS-Bereich als Account Executive kehrte er zurück in die Medienbranche. Seit über einem Jahr ist er nun als Account Manager bei The Trade Desk tätig und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung datengetriebener Strategien im Programmatic Advertising.
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Wir übernehmen die gesamten Absprachen sowie Verhandlungen mit Publishern und Vermarktern und sichern Ihnen so die besten Deals – ohne zusätzlichen administrativen Aufwand auf Ihrer Seite. Sie geben uns die relevanten Eckdaten zur Kampagne, sowie eventuelle Vorstellungen zu Inventaren, und wir kümmern uns um den Rest. Sie erhalten den Deal dann von unserem Kampagnenteam und sind bereit zum Starten.
So sichern wir Ihnen die besten Deals
Individuelle Verhandlung & Koordination
Dank unseres starken Netzwerks haben wir direkten Zugang zu bewährten Publishern wie Ad Alliance, Airtango, Eisbach.media, Inovisco, Seven.One Media, Ströer, WallDecaux, und vielen mehr. So stellen wir sicher, dass Sie exklusive Werbeflächen zu optimalen Konditionen erhalten.
Flexible & transparente Lösungen
Wir bleiben unabhängig und wählen stets die besten Deals für Ihre Kampagne und Ziele – sei es über langjährige Partner oder neue, innovative Plattformen und Inventare. Unser Fokus liegt auf Performance und Effizienz, nicht auf vorgegebenen Inventarquellen.
Werbung über verschiedene Kanäle
Wir finden den perfekten Kanal für Ihre Kampagne – ob Digitale Außenwerbung (DOOH), TV-Streaming (CTV), Display- oder Video-Werbung. Die Kombination aus hochwertigen Umfeldern und präzisem Targeting maximiert Ihre Werbewirkung.












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leicht gemacht!
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihre Kampagnen effizienter zu gestalten.
Leistungen
MINT Square
Leistungen
Beratung | Transparenz | Innovation
Warum MINT Square?
Transparent & flexibel
MINT Square bietet Ihnen als Kunden ein komplett transparentes Modell auf allen preislichen, technologischen und prozessualen Ebenen. Die Tiefe und den Umfang der Zusammenarbeit passen Sie dabei ganz flexibel an Ihre eigenen Bedürfnisse an.
Zukunftsorientiert
Programmatic Advertising ist im deutschen Markt angekommen und wird in Zukunft als Disziplin Ihres Marketingmix nicht mehr wegzudenken sein. Es hat einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise gegeben, wie Mediateams Kampagnen durchführen. Um mit der sich ständig verändernden Welt der Online-Werbung Schritt zu halten, stehen wir Ihnen und Ihrem Team in strategischen und operativen Fragen, beratend zur Seite.












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Digital out of Home (DOOH)
der Zielgruppe Menschen erreichen
Was ist DOOH?
Die Abkürzung „DOOH“ steht für „Digital-Out-of-Home“ und bezeichnet digitaler Außenwerbung, die auf Bildschirmen im öffentlichen Raum präsentiert wird. DOOH ist momentan der am rasant wachsendste Sektor im Bereich der Außenwerbung. Allein in Deutschland gibt es mittlerweile über 135.000 Screens von einer Vielzahl Vermarkter. Besonders stark konzentriert ist DOOH-Werbung in den dicht besiedelten Metropolregionen. DOOH-Stelen finden Sie an Flughäfen, Bahnhöfen, Supermärkten, Einkaufszentren, Arztpraxen, Fitnessstudios, Schnellrestaurants – praktisch überall dort, wo Menschen unterwegs sind.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Plakatwerbung beschränken sich die digitalen Bildschirme nicht nur auf die Straßen, sondern sind in verschiedensten Umgebungen präsent. Das Besondere an DOOH ist die Kombination aus der Größe herkömmlicher Plakate mit der Dynamik und der Möglichkeit zur Einbindung von Videos, teilweise sogar interaktiven Elementen, die die Digitalisierung mit sich bringt. Es handelt sich um einen One-to-Many-Kanal, der hohe Reichweiten erzielt und flexibel gesteuert werden kann.
DOOH bietet digitale Außenwerbung mit hoher Sichtbarkeit an hochfrequentierte Standorten, welche flexibel steuerbar ist. Programmatic DOOH entwickelt sich stetig weiter - mittlerweile ist durch eine datenbasierte Ausspielung auch eine sehr effektive Ansprache in der gewünschten Zielgruppe möglich.
DOOH: Effektive Outdoor-Markenkommunikation in Echtzeit
DOOH ist nicht nur ein Begriff, sondern eine Revolution in der Werbebranche – spätestens nach deren Öffnung für den programmatischen Bereich. Digital out of Home stellt ein Digital Signage dar, welches bspw. durch großflächige Anzeigetafeln bis dato langweilige Hausfassaden mit beeindruckenden Inhalten eine gewisse Dynamik verleihen.
Von lebendigen LED-Flächen bis hin zu fesselnden Projektionen bietet DOOH endlose Möglichkeiten, um die Aufmerksamkeit der sich in der Nähe befindlichen Personen zu erregen.
Doch was macht DOOH so effektiv? Die Antwort liegt in seiner Vielseitigkeit und Flexibilität. Durch die Verwendung von Videos, Animationen und Texten zieht DOOH die Passanten wie ein Magnet an. Aber das ist noch nicht alles. Die Inhalte können in Echtzeit angepasst werden, um perfekt auf die jeweilige Tageszeit oder Situation abgestimmt zu sein. Diese Flexibilität sorgt für maximale Wirksamkeit und Relevanz.
Ein weiterer Grund für die Effektivität: DOOH ist außerhalb der Wohnung oder des Büros überall im Alltag zu sehen – sei es beim Arzt im Wartezimmer, auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen im Supermarkt oder beim Reisen auf Bahnhöfen. So kann DOOH einen weiteren wichtigen Baustein bei der Customer Journey darstellen.












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Programmatic Cinema
Real Time Advertising
Programmatic Cinema
Einsatz klassischer & zukunftsorientierter Werbeformate
Was ist Programmatic Cinema und warum sollte man es nutzen?
Nach Programmatic TV, DOOH und weiteren zukunftsweisenden Innovationen kommt jetzt Programmatic Cinema. Ja, Kinowerbung wird programmatisch buchbar und das ist weltweit erstmals in Deutschland möglich. Werbespots werden digital in die entsprechende Vorstellung integriert und nach Ort, Tag und Uhrzeit automatisiert ausgesteuert. Anhand externer Daten werden Zielgruppen gebildet, welche dann auf die Besucherströme der Kinos übersetzt werden. Ein weiterer Vorteil ist die Transparenz bei der Abrechnung, in dieser wird nämlich nur noch die genaue Anzahl an verkauften Tickets verrechnet, es gibt also keine Hochrechnungen mehr wie bei DOOH, in denen Laufstudien die Basis sind.
Das Kino ist ein wertvoller Channel, da man sich hier im Gegensatz zu TV und DOOH der ungeteilten Aufmerksamkeit der Zuschauer sicher sein kann. Die große Leinwand ist eine optimale Chance, Emotionen beim Endkunden zu wecken und somit Sympathie und Relevanz zu erlangen. Wenn Ihr eure Kommunikationsmöglichkeiten also weiter vervielfältigen möchtet, könnt Ihr eure programmatischen Kampagnen Channels jetzt ganz einfach mit Programmatic Cinema erweitern.
Targeting-Optionen
Geo
Stadt, Kino
Zeiten
Tag und Uhrzeit
Eure Vorteile bei Programmatic Cinema
Sehr hohe Aufmerksamkeit
Deutschlandweit 450 Kinos
Real Time Daten & Auswertung
Beispiel Case
Programmatic Cinema
In einer bequemen Atmosphäre mit riesigem Screen und beeindruckendem Sound, schafft es Kinowerbung nicht nur Emotionen zu vermitteln, sondern ermöglicht Zuschauern auch die Marke besonders positiv aufzunehmen.












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