Allgemeine Geschäftsbedingungen
MINT Square GmbH
Graf-Adolf-Str. 69
40210 Düsseldorf
2. Begriffsdefinition
a) Managed Service
„Managed Service“ bezeichnet die operative Betreuung digitaler Werbekampagnen durch MINT Square. Dazu gehören insbesondere die Kampagnenplanung, das Setup, die laufende Optimierung, Reporting sowie die Auswahl geeigneter Targeting-Optionen. Die Kampagnen werden dabei durch MINT Square auf einem Kunden- oder MINT-Square-Account gesteuert.
b) Self-Managed-Service
„Self-Managed-Services“ bezeichnet die Nutzung programmatischer Technologien durch den Kunden in eigener Verantwortung. MINT Square stellt hierfür den technologischen Zugang (z. B. DSP-Lizenz), die technische Aktivierung und ggf. Supportleistungen bereit. Die operative Kampagnensteuerung, Optimierung, Targeting-Einstellungen und das Kampagnenergebnis liegen ausschließlich beim Kunden.
c) Insertion Order (IO)
Eine „Insertion Order“ ist ein verbindliches Auftragsdokument, das den Leistungsumfang, das Mediabudget, Preise, Vergütungen, Zielparameter und sonstige individuelle Bedingungen einer konkreten Kampagne festlegt.
d) Master Service Agreement (MSA)
Ein „Master Service Agreement“ ist der zwischen MINT Square und dem Kunden abgeschlossene Vertrag über die Nutzung programmatischer Technologien. Der MSA regelt insbesondere Preisstrukturen, Mindestbudgets, technische Vorgaben, Abrechnungsmodelle und sonstige Bedingungen der Technologie-Nutzung.
e) Technologieplattformen
„Technologieplattformen“ bezeichnet Anbieter technischer Systeme für digitale Werbung, insbesondere programmatische Plattformen wie Demand-Side-Plattformen (DSP), AdServer, Data Management Platforms (DMP) oder vergleichbare AdTech-Systeme, die von MINT Square zur Leistungserbringung genutzt werden.
f) Publisher / Vermarkter
„Publisher“ oder „Vermarkter“ bezeichnet Anbieter digitaler Werbeflächen (Inventar) wie Webseitenbetreiber, App-Betreiber, Video- oder DOOH-Anbieter, die Werbeplätze über programmatische oder direkte Buchungswege zur Verfügung stellen.
g) Supportleistungen
„Supportleistungen“ bezeichnet technische oder administrative Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Technologieplattform, z. B. Account-Einrichtung, Troubleshooting, Tag-Implementierung oder Klärung technischer Fehler. Supportleistungen beinhalten ausdrücklich keine Kampagnenplanung, Optimierung oder laufende Betreuung im Sinne eines Managed Service.
3. Leistungsumfang
a) Vertragsgegenstand
Hierzu können insbesondere die folgenden Leistungsbereiche gehören:
- Leistungen im Bereich der programmatischen Werbung, einschließlich des Zugangs zu programmatischen Werbetechnologien (z. B. Demand-Side-Plattformen), sowie die Planung, Buchung, Durchführung und Optimierung programmatischer Kampagnen;
- Leistungen im Bereich der klassischen Mediabuchung und Direktbuchung auf Basis von Insertion Orders (IO), einschließlich Einkauf, Abwicklung und Abrechnung von Medienleistungen bei Publishern oder Vermarktern;
- weitere im Zusammenhang mit digitaler Werbung stehende Beratungs-, Support- und Reportingleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Insertion Order oder einem individuellen Master Service Agreement (MSA).
b) Sorgfaltspflicht
MINT Square erbringt alle Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden technischen und fachlichen Standards.
c) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, MINT Square alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
- Werbemittel in den technisch erforderlichen Formaten und Spezifikationen
- Targeting-Vorgaben und Kampagnenziele
- Freigaben und Genehmigungen
- Informationen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere zur TTPA-Verordnung (siehe Ziffer 10)
- Informationen über den Charakter der Werbung (politisch/nicht-politisch)
Verzögerungen oder Mehraufwand durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
d) Supportleistungen & Servicezeiten
Supportleistungen stehen während der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr (CET), ausgenommen gesetzlicher Feiertage am Sitz von MINT Square, zur Verfügung. Supportanfragen werden spätestens am übernächsten Werktag beantwortet.
e) Keine Erfolgsgarantie
MINT Square schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Eine Gewähr für bestimmte Kampagnenergebnisse, Reichweiten oder Conversion-Raten wird nicht übernommen.
f) Drittanbieter und Publisher
MINT Square vermittelt Werbeinventar erbringt Leistungen unter Einbindung von Drittanbietern insbesondere Publishern/Vermarktern sowie Technologieplattformen. Die Verfügbarkeit, Qualität, technische Funktionsfähigkeit und Auslieferungsperformance dieser Drittanbieter liegt außerhalb des Einflussbereichs von MINT Square. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorgaben und Bedingungen der jeweils eingeschalteten Publisher/Vermarkter und Technologieplattformen einzuhalten, sofern ihm diese von MINT Square mitgeteilt oder anderweitig zugänglich gemacht wurden.
g) Abnahme
- Bei Managed-Services gilt die Leistung von MINT Square mit Übergabe des finalen Kampagnenreportings als abgenommen. Der Kunde hat Beanstandungen, die während der Kampagnenlaufzeit erkennbar sind, unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis mitzuteilen. Mängel, die erst aus dem Reporting ersichtlich werden, sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Reportings in Textform zu rügen. Erfolgt keine Rüge innerhalb dieser Fristen, gilt die Leistung als ordnungsgemäß und mängelfrei abgenommen. Nicht als Mängel gelten insbesondere Abweichungen bei Reichweiten, Auslieferungsmengen, Performance-Kennzahlen oder sonstigen Kampagnenergebnissen, soweit diese nicht ausdrücklich garantiert wurden.
- Bei Self-Managed-Services gilt die Leistung von MINT Square mit Bereitstellung des Zugangs zur jeweiligen Plattform, der technischen Aktivierung sowie ggf. gebuchten Supportleistungen als vollständig erbracht. Eine Abnahme durch den Kunden findet in diesem Fall nicht statt. Der Kunde ist bei Self-Managed-Services allein für die Kampagnensteuerung, Optimierung, Targeting-Einstellungen und deren Ergebnisse verantwortlich.
Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7.d).
h) Höhere Gewalt
MINT Square ist von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse unmöglich wird oder unzumutbar erschwert wird. Dies umfasst insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen, Cyberangriffe sowie Ausfälle bei Drittanbietern (Publisher/Vermarkter, Technologieplattformen), auf die MINT Square keinen Einfluss hat.
MINT Square wird den Kunden unverzüglich über das Hindernis und dessen voraussichtliche Dauer informieren. Nach Wegfall des Hindernisses wird MINT Square die Leistung unverzüglich fortsetzen. Bei dauerhafter Unmöglichkeit sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, soweit diese nicht bereits an Dritte weitergeleitet wurden.
i) Änderungen während der Kampagne
Änderungswünsche des Kunden nach Kampagnenstart (z.B. Werbemittel, Targeting-Vorgaben, Budget-Umschichtungen) bedürfen der Zustimmung von MINT Square in Textform. MINT Square wird die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der gewünschten Änderungen prüfen und dem Kunden unverzüglich mitteilen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen umgesetzt werden können.
Durch Änderungen entstehende Mehrkosten (z.B. zusätzliche Buchungsgebühren bei Publishern, Stornierungskosten, technischer Mehraufwand) trägt der Kunde. MINT Square ist berechtigt, für die Umsetzung von Änderungen eine angemessene zusätzliche Vergütung zu berechnen, die dem Kunden vorab mitgeteilt wird.
j) Reporting
MINT Square erstellt nach Kampagnenende auf Wunsch des Kunden ein finales Reporting, das die wesentlichen Kampagnenkennzahlen (insbesondere Impressions, Reichweite, ggf. Klicks und weitere vereinbarte KPIs) sowie eine Übersicht über die eingesetzten Medienbudgets enthält. Das Reporting wird dem Kunden spätestens 14 Tage nach Kampagnenende in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Abweichende Fristen können in der Insertion Order vereinbart werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Preise und Vergütung
Bei Mediakampagnen auf Basis einer Insertion Order ergeben sich die Preise und die Vergütung aus der jeweiligen Insertion Order. Die Vergütung umfasst insbesondere das Mediabudget sowie die Managed Service Fee / MINT Fee.
Bei Self-Managed-Services oder der Nutzung programmatischer Technologien über MINT Square (z. B. Demand-Side-Plattformen wie The Trade Desk, Adform oder Active Agent) gelten die Konditionen gemäß dem zwischen dem Kunden und MINT Square abgeschlossenen Master Service Agreement (MSA). Der MSA regelt insbesondere die Nutzung der jeweiligen Technologieplattformen, Preisstrukturen, Mindestbudgets, technischen Vorgaben und Abrechnungsmodelle.
MINT Square erbringt die technologische Anbindung auf Grundlage der Verträge und Bedingungen, die MINT Square seinerseits mit den jeweiligen Technologieplattformen geschlossen hat. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und den Technologieplattformen entsteht nicht.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet.
b) Rechnungsstellung und Vorauszahlung
Die Gesamtkosten der Kampagne werden vor Kampagnenstart in Rechnung gestellt. Die Kampagne wird erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto von MINT Square aktiviert.
c) Zahlungsfrist
Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 21 Tage ab Rechnungsdatum, die Zahlung muss jedoch spätestens fünf Werktage vor Kampagnenbeginn erfolgt sein.
d) Transaktionsgebühren
Etwaige Bank- oder Transaktionsgebühren trägt der Kunde. Werden bei der Überweisung der Rechnung Gebühren abgezogen, verringert sich das verfügbare Kampagnenbudget entsprechend. Grundlage für den Mediaeinkauf ist ausschließlich der Nettobetrag, der MINT Square tatsächlich gutgeschrieben wird.
e) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist MINT Square berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zudem hat MINT Square Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann MINT Square die Kampagne pausieren oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
5. Vertragslaufzeit und Beendigung
a) Vertragslaufzeit
Die Insertion Order gilt ausschließlich für die darin beschriebene Kampagne und endet automatisch mit Abschluss der Kampagne und Übergabe des finalen Reportings.
b) Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Vertragspartei eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft;
- der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug gerät;
- über das Vermögen einer Vertragspartei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- eine Vertragspartei gegen einschlägige gesetzliche Vorgaben (insbesondere die TTPA-Verordnung) verstößt und dadurch die Fortsetzung des Vertrags für die jeweils andere Vertragspartei unzumutbar wird.
c) Folgen der Beendigung
Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden bleibt die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen und eingekaufte Medienleistungen bestehen. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, soweit diese nicht bereits an Dritte (Publisher) weitergeleitet wurden oder zur Deckung von Schäden erforderlich sind.
6. Haftung
a) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
MINT Square haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von MINT Square oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MINT Square beruhen. MINT Square haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MINT Square oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MINT Square beruhen.
b) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet MINT Square beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist eine Haftung von MINT Square ausgeschlossen.
c) Produkthaftung und Garantie
Unberührt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf arglistig verschwiegenen Mängeln oder der Übernahme einer Garantie durch MINT Square beruhen.
d) Haftung für Dritte
MINT Square vermittelt Leistungen Dritter (Publisher/Vermarkter, Technologieplattformen) im Rahmen der Kampagnendurchführung. MINT Square haftet für Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten nur insoweit, als MINT Square bei deren Auswahl und Beauftragung die erforderliche Sorgfalt verletzt hat.
e) Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt MINT Square von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung gesetzlicher Vorgaben durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Werbemittel oder Informationen resultieren. Dies umfasst insbesondere:
- Verstöße gegen Rechte Dritter (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) durch das Werbematerial
- Wettbewerbsverstöße
- Verstöße gegen Datenschutzrecht
- Behördliche Bußgelder oder Ansprüche im Zusammenhang mit Verstößen gegen die TTPA-Verordnung, soweit vom Kunden zu vertreten
Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie Gerichtskosten. MINT Square wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Stellungnahme und Abwehr geben.
7. Gewährleistung
a) Mängelanzeige
Der Kunde hat MINT Square Mängel der Leistung unverzüglich nach Erkennbarkeit in Textform anzuzeigen.
b) Nacherfüllung
Bei Mängeln der Leistung hat MINT Square nach eigener Wahl das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung. Der Kunde hat MINT Square hierfür eine angemessene Frist zu setzen.
c) Weitere Rechte
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
d) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Leistung. Ausgenommen von dieser Fristverkürzung sind Ansprüche aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
e) Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens jedoch innerhalb der in Ziffer 3.g) genannten Frist, in Textform zu rügen. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Rügepflicht sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit MINT Square durch die verspätete Rüge an der Mängelbeseitigung gehindert wurde.
8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
a) Rechte des Kunden
Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Werbemitteln, Inhalten und Materialien verfügt und diese für die vereinbarten Zwecke nutzen darf.
b) Rechteeinräumung an MINT Square
Der Kunde räumt MINT Square die für die Leistungserbringung erforderlichen, nicht-exklusiven, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien ein.
c) Referenznutzung
Der Kunde gestattet MINT Square, seinen Namen und sein Logo im Rahmen von Vertriebs- und Marketingaktivitäten sowie in Referenzmaterialien zu verwenden. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail an marketing@mint-square.com widerrufen werden. Veröffentlichungen (z.B. Pressemitteilungen) erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.
9. Datenschutz
a) Auftragsverarbeitung
Soweit MINT Square personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt MINT Square als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (MINT-DPA) ab. Soweit kein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag besteht, gelten automatisch die Bestimmungen der MINT-DPA unter https://mint-square.com/datenschutz/.
b) Datenschutz-Compliance
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des TTDSG.
c) Verantwortlichkeit
Der Kunde ist für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seiner Werbekampagnen verantwortlich und stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen vorliegen.
d) IT-Sicherheit
MINT Square trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten gemäß Art. 32 DSGVO. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, bei der Übermittlung von Daten an MINT Square angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen (z.B. Verschlüsselung sensibler Daten, sichere Übertragungswege).
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Werbemittel und Daten keine Datenschutzverstöße enthalten und alle erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für deren Verarbeitung vorliegen. Der Kunde informiert MINT Square unverzüglich über etwaige Datenschutzverletzungen, die im Zusammenhang mit der Kampagne stehen.
10. TTPA-Compliance
a) Anwendungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für alle Werbekampagnen, die unter die EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA) fallen, insbesondere:
- Politische Werbung im Sinne der TTPA
- Werbung, die sich auf gesellschaftlich relevante Themen bezieht
- Werbung im Zusammenhang mit Wahlen, Referenden oder politischen Akteuren
b) Informationspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, MINT Square unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren, wenn:
- die geplante Kampagne politische Werbung im Sinne der TTPA darstellt oder darstellen könnte;
- Targeting-Methoden eingesetzt werden sollen, die unter die TTPA fallen;
- sich der Charakter einer laufenden Kampagne ändert und diese unter die TTPA fallen könnte.
Die Information hat spätestens bei Auftragserteilung, bei nachträglicher Änderung unverzüglich nach Kenntniserlangung zu erfolgen.
c) Transparenzpflichten des Kunden
Für Kampagnen, die unter die TTPA fallen, verpflichtet sich der Kunde:
- Kennzeichnung:
- Politische Werbung als solche klar und eindeutig zu kennzeichnen
- Den Auftraggeber der Werbung transparent zu machen (Identität des Sponsors)
- Informationen über die Finanzierung der Werbung bereitzustellen
- Targeting-Transparenz:
- Offenzulegen, ob und welche Targeting- oder Amplifikationstechniken eingesetzt werden
- Die verwendeten Datenquellen und -kategorien anzugeben
- Die Kriterien für die Zielgruppenauswahl zu dokumentieren
- Die Beschränkungen für besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß TTPA einzuhalten
- Dokumentation:
- Alle erforderlichen Informationen gemäß TTPA-Verordnung vollständig bereitzustellen
- Die Dokumentation für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufzubewahren
- MINT Square auf Anfrage Zugang zu allen für die Compliance benötigten Informationen zu gewähren
d) Technische Umsetzung durch MINT Square
MINT Square wird die vom Kunden bereitgestellten TTPA-relevanten Informationen:
- in die Werbemittel integrieren (soweit technisch möglich und vom Kunden bereitgestellt);
- an die Publisher/Vermarkter weitergeben (soweit vertraglich oder gesetzlich erforderlich);
- in den Kampagnenunterlagen dokumentieren und archivieren.
MINT Square archiviert die TTPA-relevanten Kampagnenunterlagen für die Dauer von fünf Jahren ab Kampagnenende, soweit gesetzlich nicht längere Fristen vorgeschrieben sind. Der Kunde erhält auf Anfrage Zugang zu den archivierten Unterlagen.
e) Einschränkungen durch Publisher
Der Kunde erkennt an, dass:
- Publisher eigene TTPA-Compliance-Anforderungen haben können;
- Publisher politische Werbung ohne Angabe von Gründen ablehnen oder einschränken können;
- die Verfügbarkeit von Inventar für politische Werbung begrenzt sein kann;
- zusätzliche Kosten oder Einschränkungen durch Anforderungen der Publisher entstehen können.
MINT Square informiert den Kunden über etwaige Einschränkungen, sobald diese bekannt werden.
f) Verantwortlichkeit und Freistellung
- die korrekte Einstufung seiner Werbung als politisch oder nicht-politisch;
- die Vollständigkeit und Richtigkeit aller TTPA-relevanten Informationen;
- die Einhaltung aller materiellen Anforderungen der TTPA-Verordnung;
- die rechtmäßige Erhebung und Nutzung von Daten für Targeting-Zwecke unter Beachtung der TTPA-Beschränkungen;
- sofern der Kunde als Agentur oder Vermittler für einen Endkunden auftritt: die vertragliche Weitergabe aller TTPA-Pflichten an den Endkunden und die Sicherstellung deren Einhaltung.
- unvollständige oder falsche Informationen des Kunden;
- unterlassene oder verspätete Mitteilungen des Kunden;
- vom Kunden zu vertretende Verstöße gegen TTPA-Anforderungen.
Soweit gegen MINT Square behördliche Bußgelder oder Sanktionen verhängt werden, die auf vom Kunden zu vertretende Verstöße zurückzuführen sind, verpflichtet sich der Kunde, MINT Square diese Beträge zu erstatten. Die Freistellung umfasst ferner die notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie Gerichtskosten.
Die Freistellung entfällt, soweit MINT Square die vom Kunden bereitgestellten Informationen fehlerhaft weitergegeben oder verarbeitet hat. MINT Square wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Stellungnahme und Abwehr geben.
g) Sanktionen und Vertragsbeendigung
Bei Verstößen gegen die TTPA-Verordnung, die vom Kunden zu vertreten sind, ist MINT Square berechtigt:
- die betreffende Kampagne unverzüglich zu pausieren oder zu beenden;
- den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen (siehe Ziffer b);
bereits gezahlte Beträge einzubehalten, soweit diese bereits an Publisher weitergeleitet wurden oder zur Deckung von Schäden, Ansprüchen Dritter oder behördlichen Sanktionen erforderlich sind. Nicht verbrauchte Restbeträge werden an den Kunden zurückerstattet.
h) Mitwirkung bei Behördenanfragen
Der Kunde verpflichtet sich, MINT Square bei Anfragen von Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit TTPA-Compliance unverzüglich zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
i) Änderungen der TTPA-Anforderungen
MINT Square ist berechtigt, diese Bestimmungen anzupassen, wenn sich die rechtlichen Anforderungen der TTPA-Verordnung oder deren Auslegung durch Behörden oder Gerichte ändern. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen in Textform informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. MINT Square wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen Bestimmungen fort; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
11. Vertraulichkeit
a) Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
b) Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht;
- einer Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren;
- von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt wurden;
- aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen (in diesem Fall ist die andere Partei – sofern zulässig – vorab zu informieren).
12. Schlussbestimmungen
a) Gesamtvereinbarung
Diese AGB zusammen mit der jeweiligen Insertion Order stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen sämtliche vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
b) Schriftformklausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
c) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Absicht der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
d) Abtretung und Übertragung
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MINT Square an Dritte abtreten oder übertragen. Hiervon ausgenommen ist die Abtretung von Zahlungsansprüchen des Kunden.
e) Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
f) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
